⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 10.08.2026
Ab 2029 müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen mit höheren Stromkosten rechnen. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte, die insbesondere Prosumer betreffen wird.
- Prosumer zahlen künftig einen höheren Grundpreis.
- Die Reform tritt am 1. Januar 2029 in Kraft.
- Balkonkraftwerke sind von den neuen Gebühren ausgenommen.
Ab dem 1. Januar 2029 müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit höheren Stromkosten rechnen. Die Bundesnetzagentur hat eine Reform der Netzentgelte angekündigt, die insbesondere die sogenannten Prosumer betreffen wird. Diese Reform ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021, das eine grundlegende Überarbeitung der Netzentgeltregulierung erforderlich machte.
Was sind die neuen Regelungen für Prosumer?

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Prosumer, die Strom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, einen höheren Grundpreis zahlen müssen. Dieser Aufschlag wird voraussichtlich zwischen 70 und 90 Prozent liegen. Die Bundesnetzagentur begründet diesen Schritt damit, dass Prosumer auf die Netzversorgung angewiesen sind, wenn ihre eigene Stromerzeugung nicht ausreicht, beispielsweise in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung oder wenn der Speicher leer ist.
Die Reform wird die Struktur der Netzentgelte grundlegend ändern. Für Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt die bestehende Struktur aus Grund- und Arbeitspreis bestehen, jedoch wird es verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben. Die Netzgebühren machen für Haushalte rund ein Drittel der Stromkosten aus, was die Bedeutung dieser Reform unterstreicht.
Wie hoch werden die Mehrkosten für PV-Anlagen-Besitzer sein?
Die Bundesnetzagentur schätzt, dass die zusätzlichen Kosten für Prosumer unter 100 Euro pro Jahr liegen werden. Branchenvertreter äußern jedoch Bedenken und bezweifeln, dass diese Schätzung realistisch ist. Einige Experten, wie Felix Dembski von der Firma Sonnen, haben Berechnungen angestellt, die auf bis zu 155 Euro pro Jahr kommen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nennt ähnliche Werte und spricht von bis zu 150 Euro jährlich.
Die genaue Höhe der Mehrkosten wird jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die spezifischen Gegebenheiten in den jeweiligen Netzgebieten. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass die Mehrbelastung je nach Region unterschiedlich ausfallen könnte.
Warum ist die Reform notwendig?
- Neuer Grundpreis für Prosumer: 70-90% Aufschlag
- Maximale Mehrkosten: unter 100 Euro pro Jahr
- Gültigkeit ab: 1. Januar 2029
Die Reform der Netzentgelte ist notwendig, um die Finanzierung der Stromnetze zukunftssicher zu gestalten. Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2005 nicht mehr zeitgemäß sind und den aktuellen Anforderungen nicht gerecht werden. Die Reform soll sicherstellen, dass alle Nutzer des Stromnetzes, einschließlich der Prosumer, angemessen an den Kosten beteiligt werden.
Ein weiterer Grund für die Reform ist die steigende Anzahl von PV-Anlagen in Deutschland. Mit der zunehmenden Verbreitung von erneuerbaren Energien wird es immer wichtiger, ein faires und transparentes System zur Kostenverteilung zu schaffen. Die Reform soll dazu beitragen, dass die Netzinfrastruktur auch in Zukunft stabil bleibt und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Was bedeutet das für die Energiewende?
Die neuen Regelungen könnten sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Energiewende haben. Auf der einen Seite wird die stärkere Beteiligung von Prosumer an den Netzkosten als fair angesehen, da sie von der Infrastruktur profitieren. Auf der anderen Seite könnte der höhere Grundpreis für PV-Anlagen-Besitzer ein Hemmnis für die weitere Verbreitung von Photovoltaikanlagen darstellen.
Die Kritik an der pauschalen Regelung für Prosumer ist laut und deutlich. Viele Experten fordern eine differenzierte Betrachtung, die die unterschiedlichen Größen und Kapazitäten von PV-Anlagen berücksichtigt. Der pauschale Aufschlag könnte dazu führen, dass kleinere Anlagen, die weniger Strom erzeugen, unverhältnismäßig stark belastet werden.
Wie reagieren die Marktteilnehmer auf die Reform?
Die Reaktionen auf die geplanten Änderungen sind gemischt. Während einige Verbände die Reform grundsätzlich begrüßen, gibt es auch erhebliche Bedenken. Der Bundesverband der Energie– und Wasserwirtschaft (BDEW) hat darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Zuschlag für Prosumer deren Unterschiedlichkeit nicht gerecht wird. Diese Kritik könnte dazu führen, dass die Bundesnetzagentur ihre Pläne überdenkt und möglicherweise Anpassungen vornimmt.
Die Konsultation zum Entwurf der neuen Netzentgeltsystematik läuft bis zum 18. September 2026. Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben, bevor die endgültige Festlegung erlassen wird. Die Bundesnetzagentur plant, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen.
Fazit

Die Reform der Netzentgelte, die ab 2029 in Kraft tritt, wird erhebliche Auswirkungen auf PV-Anlagen-Besitzer haben. Mit einem höheren Grundpreis müssen diese Verbraucher künftig mehr für ihre Stromversorgung zahlen. Während die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit dieser Reform betont, bleibt abzuwarten, wie die Marktteilnehmer auf die neuen Regelungen reagieren werden und ob es zu Anpassungen kommen wird. Die Diskussion um die faire Kostenverteilung im Stromnetz wird somit auch in den kommenden Jahren ein zentrales Thema bleiben.
Häufige Fragen
Was sind Prosumer?
Wie hoch wird der neue Grundpreis für Prosumer?
Wann treten die neuen Netzentgelte in Kraft?
Sind Balkonkraftwerke von den neuen Gebühren betroffen?
Wie viel mehr müssen PV-Anlagen-Besitzer zahlen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus · Foto: Lena Netkach / Pexels


