⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 14.08.2026
Eltern, deren Kinder ein Schuljahr im Ausland verbringen, fragen sich oft, ob sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier erläutert werden.
- Kindergeld bleibt bei Auslandsaufenthalt bestehen
- Wichtig: Wohnsitz des Kindes in Deutschland
- BFH-Urteile klären Ansprüche
In den letzten Jahren haben viele Familien die Möglichkeit genutzt, ihren Kindern ein Schuljahr im Ausland zu ermöglichen. Diese Entscheidung bringt jedoch auch Fragen mit sich, insbesondere in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind, und viele Eltern fragen sich, ob sie diesen Anspruch während eines Auslandsaufenthaltes weiterhin geltend machen können.
Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch darauf?

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern für ihre Kinder erhalten können. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies gilt auch für Eltern, die im Ausland leben, jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland oder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung.
Für Eltern, deren Kinder ein Schuljahr im Ausland verbringen, ist es wichtig zu wissen, dass der Wohnsitz des Kindes entscheidend für den Kindergeldanspruch ist. Laut den aktuellen Regelungen müssen Kinder, die im Ausland leben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.
Wie lange kann ein Kind im Ausland sein, ohne den Anspruch zu verlieren?
Ein häufiges Missverständnis ist, dass ein Kind seinen Wohnsitz in Deutschland verliert, sobald es für längere Zeit im Ausland ist. Tatsächlich kann ein Kind bis zu einem Jahr im Ausland verbringen, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren, solange es seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Dies bedeutet, dass das Kind während der Schulferien regelmäßig nach Deutschland zurückkehren sollte und die Wohnung der Eltern als Wohnsitz nutzen muss.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2014 besagt, dass ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland nur dann behält, wenn es diese Wohnung überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Dies ist besonders relevant für Familien, die planen, ihr Kind für ein ganzes Schuljahr ins Ausland zu schicken.
Was sagt der Bundesfinanzhof zu Auslandsaufenthalten?
- Kindergeld ab 1. Januar 2026: 259 Euro pro Kind
- Anspruch auf Kindergeld bei Wohnsitz in Deutschland
- BFH-Urteil zur Beibehaltung des Wohnsitzes
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Wohnsitz des Kindes in Deutschland erhalten bleibt, wenn es während der ausbildungsfreien Zeiten überwiegend in Deutschland ist. Dies bedeutet, dass kurze Besuche in Deutschland, die lediglich durch die Eltern-Kind-Beziehung begründet sind, nicht ausreichen, um den Wohnsitz zu sichern. Eltern sollten daher darauf achten, dass ihr Kind während der Schulferien regelmäßig nach Hause kommt und die Wohnung der Eltern als Wohnsitz nutzt.
Ein weiteres Urteil aus dem Jahr 2022 hat bestätigt, dass die Beibehaltung des Wohnsitzes im Regelfall nur dann in Betracht kommt, wenn das Kind die Wohnung der Eltern tatsächlich nutzt. Dies kann durch entsprechende Nachweise belegt werden, die im Zweifelsfall der Familienkasse vorgelegt werden sollten.
Gibt es Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten?
Die Regelungen für den Kindergeldanspruch unterscheiden sich je nachdem, ob das Kind in einem EU- oder einem Nicht-EU-Staat lebt. Für Aufenthalte in EU- und EWR-Staaten ist die Lage in der Regel entspannter, da der Anspruch auf Kindergeld in diesen Fällen oft weiterhin besteht, unabhängig davon, ob es sich um ein einzelnes Auslandssemester oder ein komplettes Studium handelt.
Für Aufenthalte in Nicht-EU-Staaten hingegen prüft die Familienkasse den fortbestehenden Lebensmittelpunkt in Deutschland strenger. Hier ist es besonders wichtig, dass der Wohnsitz des Kindes in Deutschland klar nachgewiesen werden kann, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.
Praktische Tipps für Eltern
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eltern, deren Kinder ein Schuljahr im Ausland verbringen, in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, solange der Wohnsitz des Kindes in Deutschland beibehalten wird. Die Regelungen sind jedoch komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, weshalb eine frühzeitige Klärung mit der Familienkasse ratsam ist. Mit den richtigen Informationen und Nachweisen können Familien sicherstellen, dass sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Kindergeld während eines Auslandsjahres?
Wie lange kann ein Kind im Ausland sein, ohne den Anspruch zu verlieren?
Was sagt der Bundesfinanzhof zu Auslandsaufenthalten?
Gibt es Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten?
Wie hoch ist das Kindergeld ab 2026?
Quellen: Google News
Symbolbild: Kindergeld und Auslandsaufenthalt · Foto: Gera Cejas / Pexels


